Ab dem 1. März 2023 entfallen sowohl alle Testpflichten für
Besucherinnen und Besucher, Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner von
Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
sowie auch jeglicher Anspruch auf kostenfreie Testung („Bürgertestung“).
Das heißt für Sie: Ab dem 01.März.2023 können keine Testungen nach TestV (auch Bestätigungs-PCR nach § 4b) mehr erbracht werden.